Mit Bestürzung reagieren Die Kinderschutz-Zentren in Deutschland auf das schwere Gewaltverbrechen im niedersächsischen Stade. Am 29.06.2026 wurden in einer betreuten Mutter-Kind-Wohngruppe sechs Menschen – allesamt Kolleginnen und Kollegen der Jugendhilfeeinrichtung sowie des zuständigen Jugendamtes – durch Schüsse getötet, wie aus den Berichten der Polizeidirektion Lüneburg hervorgeht. Der mutmaßliche Täter handelte laut den Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund eines hocheskalierten Sorgerechtsstreits um einen drei Monate alten Säugling. Als Dachverband von bundesweit 32 Kinderschutz-Zentren sprechen wir den Angehörigen und betroffenen Teams vor Ort unser tiefes Beileid aus. Diese Tragödie zeigt mit aller Härte die strukturellen Defizite an den Schnittstellen zwischen den Jugendämtern, den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Familiengerichten sowie den dazugehörigen spezialisierten Fachstellen auf. Wir fordern eine versachlichte Debatte, die den Blick konsequent auf die empirisch belegten Dynamiken häuslicher und institutioneller Gewalt und deren Auswirkungen auf das Aufwachsen von Kindern lenkt.
Aus unserer täglichen fachlichen Praxis im Kinderschutz und der Arbeit mit hochkonflikthaften Familiensystemen wissen wir, dass Phasen der Trennung, Scheidung sowie gerichtliche Auseinandersetzungen um das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht ein hohes Risiko für Eskalation bergen. Institutionen der stationären Jugendhilfe wie Mutter-Kind-Einrichtungen fangen diese gefährlichen Dynamiken im Alltag auf. Sie sind Schutzräume für vulnerable Personen, stehen jedoch im ständigen Spannungsfeld, behördliche Vorgaben wie Umgangsrechte zu begleiten und gleichzeitig die physische Sicherheit aller Beteiligten zu garantieren. Gefährdungsanalysen im Vorfeld von Inobhutnahmen oder stationären Aufnahmen müssen daher interinstitutionell zwischen Jugendamt, freien Träger*innen, Familiengerichten und Polizei abgestimmt werden.
Ein nachhaltiger Opferschutz für Frauen und Kinder (und andere Gewaltbetroffene) kann nicht (allein) durch das Isolieren der Betroffenen in Schutzräumen gelingen. Gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention, insbesondere Artikel 16, ist Deutschland verpflichtet, flächendeckend präventive Interventions- und Behandlungsprogramme für gewaltausübende Menschen zu finanzieren und auszubauen. Der fachliche Standard einer wissenschaftlich und fachlich fundierten Täterarbeit setzt auf die systemisch beratene Reflexionsarbeit der Gewaltausübenden mit dem eigenen Gewaltverhalten und die Übernahme von Eigenverantwortung. Hier fehlt es an flächendeckenden, niedrigschwelligen Angeboten für alle Betroffenen in den kritischen (Familien-) Situationen, wie etwa Trennung und Scheidung oder bei Fragen von Umgang und elterlicher Sorge.
Der Fall in Stade zeigt zudem schmerzhaft, dass die Gefährdung von Beschäftigten im sozialen Sektor zunimmt. Die Fachkräfte im Kinderschutz arbeiten im Bereich hochgradig emotionalisierter Konflikte und sind den Impulsen von Beratenen ausgesetzt. Wir fordern die Landesregierungen und kommunalen Spitzenverbände auf, sich für angemessene personelle (psychologische, pädagogische, therapeutische), konzeptionelle und bauliche Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen, damit Schutz nicht am Budget scheitert. Zugleich muss die psychosoziale Notfallversorgung und Supervision für Teams nach Bedrohungslagen gesetzlich verankert und verlässlich refinanziert werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. fordert den wirksamen Schutz von Kindern und Familien sowie von Fachkräften und anderen Beteiligten. Dies erfordert den ganzheitlichen Blick auf Opferschutz, institutionelle Sicherheit und eine umfangreichere, dem hohen Bedarf angepasste Täterarbeit.
Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V., Köln
01. Juli 2026
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