Fachberatung nach Bundeskinderschutzgesetz

Zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung und Umsetzung des Schutzauftrages (§8a SGB VIII und §4 KKG)

 

Das Kinderschutz-Zentrum bietet an jedem ersten Montag im Monat von 10 bis 12 Uhr eine Interdisziplinäre Fachberatung zur Umsetzung des Schutzauftrages an.

Nehmen Professionelle Verdachtsmomente einer Kindeswohlgefährdung wahr, sind sie verpflichtet, eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung hinzuzuziehen. In der Fachberatung werden gemeinsam mit den Anfragenden Informationen gesammelt und eine Erstbewertung vorgenommen. Elterngespräche werden vorbereitet und Hilfe-Ideen entwickelt.

Die Fachberatung ist als einmalige Beratung gedacht. Bei Bedarf kann ein weiterer Termin vereinbart werden.

Teilnehmen können Fachkolleg_innen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie Kolleg_innen aus den Bereichen Schule, Gesundheitswesen, Sucht- und Behindertenhilfe und Schwangerschaftskonfliktberatung. Wir bitten um telefonische Voranmeldung wegen begrenzter Kapazitäten für Kolleg_innen, die außerhalb der Jugendhilfe tätig sind.

Individuelle Fachberatungen können je nach Dringlichkeit unabhängig vom o. g. festen Termin vereinbart werden.

Grundsätzlich folgt das Angebot der Fachberatung nach §8a SGB VIII den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.

 

 

 

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